Rechnung
Scheck – ein Wertpapier, das eine durch nichts beschränkte Anweisung des Scheckausstellers an die Bank enthält, den in ihm genannten Betrag an den Scheckinhaber zu zahlen (verloren gegangen am 2018-07-29)1.
Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation (Zweiter Teil) vom 26.01.1996 № 14-FZ, in der Redaktion vom 1996-08-12, Artikel 877, Absatz 1, verloren gegangen am 2018-07-29 // SB RF. 1996. № 5. Artikel 410. ↩
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