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Waren, die auf Kredit verkauft werden


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Ein in Kredit verkauftes Gut gilt als von dem Verkäufer gepfändet, um die Erfüllung der Pflicht des Käufers zur Bezahlung des Gutes zu sichern (verlorengegangen am 2018-07-29)1.

  1. Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation (zweiter Teil) vom 26.01.1996 № 14-FZ, in der Redaktion vom 1996-08-12, Art. 488, Abs. 5, verlorengegangen am 2018-07-29 // SB RF. 1996. Nr. 5. Art. 410. ↩

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