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Vertrag über die Lagerung von Gegenständen in Schließfächern von Transportunternehmen
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Der Lagervertrag für Gegenstände in Schließfächern von Transportunternehmen wird als öffentlicher Vertrag angesehen (§ 426) (verlorengegangen am 29.07.2018)1.
Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (zweiter Teil) vom 26.01.1996 № 14-FZ, in der Redaktion vom 12.08.1996, § 923, Absatz 1, verlorengegangen am 29.07.2018 // SB RF. 1996. Nr. 5. St. 410. ↩
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