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Das Recht des Landes, mit dem der Vertrag am engsten verbunden ist
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Das Recht des Landes, mit dem der Vertrag am engsten verbunden ist – das Recht des Landes, in dem sich das Immobilienvermögen befindet1.
BÜRGERLICHES GESETZBUCH. MODELL. EMPFEHLENDER RECHTSVORSCHRIFTEN AKT FÜR DAS VEREINIGTE STAATENSYSTEM DER UNABHÄNGIGEN STaaten. TEIL III, red. vom 01.06.2019, § 1213, Abs. 1 // SB RU. 2001. № 49. St. 4552. ↩
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