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Vermögensverwaltung im Nachlass


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Vermögensverwaltung im Nachlass erfolgt zum Zweck der Erhaltung dieses Vermögens und zur Steigerung seines Werts1.

  1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH. MODELL. EMPFEHLENDER RECHTSVORSCHRIFTEN AKT FÜR DIE GEMEINSCHAFT UNABHÄNGIGER STAATEN. TEIL DREI, red. vom 2019-06-01, § 1173, Abs. 3 // SB der RF. 2001. № 49. St. 4552. ↩

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