Materialien entnehmen
Datenextraktion — unter Datenextraktion wird das Übertragen des gesamten Inhalts einer Datenbank oder eines wesentlichen Teils der darin enthaltenen Materialien auf einen anderen Informationsmedium mit Verwendung beliebiger technischer Mittel und in jeder Form1 verstanden.
Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation. Vierte Teil vom 18.12.2006, in der Redaktion vom 27.06.2019, § 1334, Abs. 1 // SB RF. 2006. № 52. St. 5496. ↩
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