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Anerkennung der Nichtigerklärung eines Pflanzenschutzpatents


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Die Aufhebung eines Patents für eine Züchtungserfindung bedeutet die Aufhebung der Entscheidung des zuständigen Bundesorgans für Züchtungserfindungen zur Verleihung des Patents (Artikel 1439) und die Aufhebung der entsprechenden Eintragung im staatlichen Register geschützter Züchtungserfindungen1.

  1. Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation. Vierte Teil, vom 18.12.2006, in der Redaktion vom 18.12.2006, Artikel 1441, Absatz 4 // SB RF. 2006. № 52. Artikel 5496. ↩

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