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Der zuständige Behörde im Bereich der Zivilluftfahrt
Der zuständige Behörde im Bereich der Zivilluftfahrt obliegt die staatliche Regelung der Tätigkeit bezüglich des Gebrauchs jenes Teils des Luftraums, der gemäß den festgelegten Verfahren für Luftlinien (innere und internationale), lokale Luftverbindungen, Flugbereiche, zivile Flughäfen und Flughäfen bestimmt ist1.
Luftfahrtgesetz der Russischen Föderation. 1997, in der Redaktion vom 22. August 2004, Artikel 12, Unterabschnitt 2. ↩