Beförderung über den gemeinsamen Wasserweg für allgemeinen Gebrauch
Die Beförderung mit dem gemeinsamen Wassertransport – die Beförderung von Passagieren und deren Gepäck durch den gemeinsamen Wassertransport, erfolgt auf Antrag einer natürlichen oder juristischen Person im Rahmen eines staatlichen Vertrags oder kommunalen Vertrags gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation über das Vertragsystem in der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Arbeiten zur Sicherstellung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse zwischen dem Beförderer und einer staatlichen Behörde oder einem Organ der kommunalen Selbstverwaltung entlang eines abgestimmten Routen1.
RÜCKSICHTSRECHT ZUR TECHNISCHEN BETRIEBSFÜHRUNG VON INLANDSSCHIFFEN. 2001, überarbeitet am 02.08.2019, § 6, Absatz 2. ↩
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