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Selbstuntersuchung


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Selbstkontrolle – eigenständige Beurteilung der Einhaltung verpflichtender Anforderungen1.

  1. Bundesgesetz vom 31.07.2020 № 248-FZ „Über staatliche Aufsicht und kommunale Kontrolle in der Russischen Föderation“. 2020, Redaktion vom 01.07.2021, Artikel 51, Absatz 1. ↩

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