Bundesbehörde, die die Funktionen des Kontrolls und der Aufsicht im Bereich Medien, Massenkommunikation, Informations-technologien und Telekommunikation wahrnimmt
Die zuständige Bundesbehörde, die die Funktionen des Kontrolls und Aufsichts im Bereich Massenmedien, Massenkommunikation, Informations-technologien und Telekommunikation wahrnimmt – bei Feststellung von Werbung, die darauf abziert, die Aufmerksamkeit der Verbraucher anzuziehen, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden, die auf einer Informationsquelle eines ausländischen Unternehmens platziert wird und gegen den in Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Verbot verstößt – übermittelt die Informationen zur Platzierung solcher Werbung an das Antimonopolorgan mit Angabe der Informationsquelle des ausländischen Unternehmens, auf der die Werbung platziert wird, des Datums (Zeitraums) der Werbepublikation sowie einer Beschreibung der Werbung1.
Bundesgesetz vom 01.07.2021 Nr. 236-FZ „Über die Tätigkeit ausländischer Personen in der Informations- und Telekommunikationsnetzwerk „Internet“ auf dem Territorium der Russischen Föderation“. 2021, Redaktion vom 2021-07-01, Artikel 13, Absatz 2. ↩