Datenwerber
Datenbetreiber der Werbung – ein föderales Ausführungsgremium, das die Funktionen des Kontrolls und der Aufsicht im Bereich der Massenkommunikation, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Telekommunikation über Inhaber von Programmen für elektronische Rechenmaschinen wahrnimmt, die zur Erfassung der Verbreitung von Werbung und/oder sozialer Werbung in der Informationstelekommunikationsnetzwerk „Internet“ bestimmt sind. Diese Inhaber sind vom genannten föderalen Ausführungsgremium ermächtigt, die Werbung und/oder soziale Werbung in der Informationstelekommunikationsnetzwerk „Internet“ zu erfassen und Informationen an dieses föderale Ausführungsgremium weiterzugeben1.
Bundesgesetz „Über Werbung“ vom 13.03.2006, № 38-FZ, in der Redaktion vom 2025-03-01, Artikel 18.1, Absatz 5 // SB RF. 2006. № 12. Seite 1232. ↩