Organe der täglichen Führung des einheitlichen staatlichen Systems zur Vorbeugung und Bekämpfung von Notfällen
Die Organe der täglichen Führung des einheitlichen staatlichen Systems zur Vorbeugung und Bekämpfung von Notfällen sind Organisationen (Einrichtungen), die von den zentralen staatlichen Verwaltungsbehörden, den staatlichen Verwaltungsbehörden der Russischen Föderation, den lokalen Selbstverwaltungsbehörden und Organisationen eingerichtet werden, um deren Tätigkeit im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und Gebiete vor Notfällen, der Führung von Kräften und Mitteln, die für Vorbeugung und Bekämpfung von Notfällen bestimmt und bereitgestellt (herangezogen) werden sowie der Durchführung von Informationsaustausch und Benachrichtigung der Bevölkerung über Notfälle zu gewährleisten (verloren hat seine Gültigkeit ab 04.08.2019)1.
Bundesgesetz vom 21.12.1994 № 68-FZ „Über den Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor Natur- und Techniknotfällen“, in der Redaktion vom 02.05.2015, Artikel 4-1, Absatz 4, verloren hat seine Gültigkeit ab 04.08.2019 // SB RF. 1994. № 35. Artikel 3648. ↩
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