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Modus der ständigen staatlichen Aufsicht


Der Modus der ständigen staatlichen Aufsicht – ein Modus der ständigen staatlichen Aufsicht, der die Möglichkeit des ständigen Aufenthalts autorisierter Beamter des zuständigen staatlichen Sicherheitsregulierungsorgans (im Folgenden – autorisierte Personen) an solchen Objekten und die Durchführung von Maßnahmen zur Überwachung durch diese autorisierten Personen vorsieht1.

  1. Bundesgesetz vom 21.11.1995 № 170-FZ „Über die Nutzung der Atomenergie“, in der Fassung vom 2025-12-15, § 27.5 // SB der RF. 1995. № 48. Seite 4552. ↩