Antrag auf Änderung des Nachnamens, Vornamens und des Patronymus des adoptierten Kindes, des Geburtsdatums des adoptierten Kindes, des Geburtsortes des adoptierten Kindes sowie auf Eintragung der Adoptiveltern in das Geburtsregister als Eltern
Antrag auf Änderung des Familiennamens, Vor- und Zunamen des adoptierten Kindes, des Geburtsdatums, des Geburtsortes des adoptierten Kindes sowie auf Eintragung der Adoptiveltern in die Geburtsakte als Eltern — bei Wunsch der Adoptiveltern (des Adoptivelter) entsprechende Änderungen in den Geburtsakt des Kindes vorzunehmen1.
Bundesgesetz vom 21.08.1996 Nr. 124-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen im Zivilprozessrecht der RSFSR“ vom 21.08.1996, in der Fassung vom 1996-08-21, § 1, Unterabschnitt 4 // SB RF. 1996. Nr. 35. Seite 4134. ↩