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Sicherheit


Sicherheit — im Falle der Konvertierung von Wertpapieren, die auf ein Sicherungskonto eingezahlt wurden, besteht die Sicherheit aus den Wertpapieren, in die die genannten Wertpapiere konvertiert wurden1.

Sicherheit — Geldmittel oder Wertpapiere, die aus der Tilgung solcher Wertpapiere erlangt wurden2.

  1. Bundesgesetz vom 22.04.1996 Nr. 39-FZ „Über den Wertpapiermarkt“, in der Fassung vom 02.07.2021, § 51.7, Abs. 2 // SB RF. 1996. № 17. St. 1918. ↩

  2. Bundesgesetz vom 22.04.1996 Nr. 39-FZ „Über den Wertpapiermarkt“, in der Fassung vom 02.07.2021, § 51.7, Abs. 3 // SB RF. 1996. № 17. St. 1918. ↩