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Anfragen zur Bereitstellung von Informationen
Anfragen zur Bereitstellung von Informationen – Anfragen (im Folgenden in dieser Vorschrift auch als „Anfragen zur Bereitstellung von Informationen“ bezeichnet) von beliebigen Personen (verlorengegangen am 30.12.2012)1.
Bundesgesetz vom 21.07.1997 Nr. 122-FZ „Über die staatliche Registrierung von Rechten an Immobilien und Transaktionen mit diesen“, in der Fassung vom 21.12.2009, § 7 Abs. 1, verlorengegangen am 30.12.2012 // SB RF. 1997. Nr. 30. Seite 3594. ↩