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Gegenstand der staatlichen ökologischen Expertise


Der Gegenstand der staatlichen ökologischen Expertise sind Projekte von Bundesprogrammen sowie andere Dokumente und (oder) Unterlagen, die in Beziehung zu Exploration und Entwicklung natürlicher Ressourcen der ausschließlichen Wirtschaftszone, zur Errichtung, Nutzung und Betrieb künstlicher Inseln, Anlagen, Gebäude, Verlegung unterseeischer Kabel und Leitungen, Durchführung von Bohrarbeiten, Entsorgung von Abfällen und anderen Materialien in der ausschließlichen Wirtschaftszone stehen1.

  1. Bundesgesetz vom 17.12.1998 Nr. 191-FZ „Über die ausschließliche Wirtschaftszone der Russischen Föderation“, in der Redaktion vom 01.01.2019, Artikel 27, Absatz 3 // SB RF. 1998. № 51. Seite 6273. ↩

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