Enzyklopädie

Zusatzdienstleistungen


Zusatzdienstleistungen sind Dienstleistungen aller Art, die der Leasinggeber dem Leasingnehmer vor Beginn des Gebrauchs oder während dessen erbringt, insbesondere: Erwerb von Rechten an geistigem Eigentum bei Dritten („Know-how“, Lizenzrechte, Markenrechte, Software und andere); Erwerb von Waren und Materialien bei Dritten, die während der Montage (Hauptmontage) und Inbetriebnahme erforderlich sind; Durchführung von Montage- (Hauptmontage-) und Inbetriebnahmearbeiten an dem Leasinggegenstand, Schulung des Personals; Nachgarantiepflege und Wartung des Leasinggegenstands, einschließlich der laufenden, mittleren und kapitalen Reparatur; Vorbereitung von Produktionsflächen und Kommunikationen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Arbeiten zur Installation (Montage) des Leasinggegenstands; andere Arbeiten und Dienstleistungen, ohne die der Leasinggegenstand nicht genutzt werden kann (verloren gegangen am 29.01.2002)1.

  1. Bundesgesetz vom 29.10.1998 Nr. 164-FZ „über die finanzielle Vermietung (Leasing)“, Redaktion vom 1998-10-29, Art. 7, Abs. 4, verloren gegangen am 2002-01-29 // SB Russland. 1998. Nr. 44. Art. 5394. ↩

Морфология

Род

Понятие «дополнительные услуги» женского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р дополнительной услуги дополнительных услуг
Д дополнительной услуге дополнительным услугам
В дополнительную услугу дополнительные услуги
Т дополнительной услугой дополнительными услугами
П дополнительной услуге дополнительных услугах
Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze