Staatliche Vermittler
Staatliche Vermittler sind spezialisierte Organisationen, die auf Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation in Form eines staatlichen einheitlichen Unternehmens eingerichtet wurden, das auf dem Recht der wirtschaftlichen Leitung beruht, oder in Form einer Aktiengesellschaft, deren 100 Prozent der Anteile in staatlichem Eigentum oder an eine nicht kommerzielle Organisation übertragen wurden, die von der Russischen Föderation als staatliche Korporation gegründet wurde. Die Verwaltung dieser Anteile (Verkauf und andere Formen der Übertragung, Sicherung durch Pfandrecht und Verwahrung auf Betreuung sowie weitere Belastungen) erfolgt nur auf Grundlage eines Bundesgesetzes, mit Ausnahme der Fälle des Emittierens zusätzlicher Aktien der Aktiengesellschaft, die für eine nicht kommerzielle Organisation bestimmt sind, die von der Russischen Föderation in Form einer staatlichen Korporation gegründet wurde1.
Bundesgesetz vom 19.07.1998 Nr. 114-FZ „über die militärtechnische Zusammenarbeit der Russischen Föderation mit fremden Staaten“, in der Fassung vom 01.05.2019, § 12 Abs. 1 // SB RF. 1998. Nr. 30. S. 3610. ↩