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Die Mittel (ein Teil der Mittel) des Elternkapitals (Familienkapitals), die zur Bildung der Altersvorsorge verwendet werden


Die Mittel (ein Teil der Mittel) des Elternkapitals (Familienkapitals), die zur Bildung einer Altersvorsorge verwendet werden – eine abgegrenzte Komponente der Altersvorsorgemittel, die dem Fond für staatliche und soziale Versicherung der Russischen Föderation gemäß dem Bundesgesetz „Zusätzliche Maßnahmen staatlicher Unterstützung von Familien mit Kindern“ überlassen wurden, berücksichtigt den Investitionsresultat, der durch den Fond erzielt wurde1.

  1. Bundesgesetz vom 07.05.1998 № 75-FZ „Über nichtstaatliche Altersversicherungsfonds“, in der Fassung vom 2025-01-01, Artikel 3 // BGBl. Russischer Föderation. 1998. № 19. Seite 2071. ↩

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