Organs der inneren Sicherheit
Behörde für inneres Wesen — zur Erkennung von Eltern minderjähriger Personen oder anderer ihrer gesetzlichen Vertreter sowie anderer Personen, die gewalttätig mit minderjährigen Personen umgehen und/oder sie in die Begehung von Straftaten, anderen rechtswidrigen und/oder antisozialen Handlungen verwickeln oder zu suizidalen Handlungen neigen oder gegenüber ihnen andere rechtswidrige Handlungen begehen, sowie zur Erkennung minderjähriger Personen, gegen die rechtswidrige Handlungen begangen wurden oder die eine Verfehlung oder antisoziale Handlung begangen haben1.
Bundesgesetz vom 24.06.1999 № 120-FZ „Über die Grundlagen des Systems der Prävention von Obdachlosigkeit und Verstößen durch Minderjährige“, in der Fassung vom 2019-07-26, Artikel 9, Unterpunkt 5 // SB RU. 1999. № 26. Artikel 3177. ↩