Die Polizei – in der Russischen Föderation wird die Polizei in kriminalpolizeiliche und polizeiliche Sicherheitsbehörden unterteilt. Bei ihrer Arbeit ist die Polizei dem Ministerium für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation untergeordnet, während die polizeiliche Sicherheitsbehörde auch den entsprechenden Exekutivorganen der Subjekte der Russischen Föderation unterliegt1.
Bundesgesetz vom 31.03.1999 № 68-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in das Gesetz der RSFSR „Über die Polizei“ vom 31.03.1999, in der Fassung vom 25.07.2006, Artikel 1, Absatz 8 // SB RF. 1999. № 14. Artikel 1666. ↩