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Dienstleistungen zur Anwerbung von Investitionen natürlicher Personen


Dienstleistungen zur Anwerbung von Investitionen natürlicher Personen – die Vornahme rechtlicher und/oder tatsächlicher Handlungen im Namen und/oder im Interesse der Person, die Investitionen anwirbt, als Ergebnis derer Investitionen natürlicher Personen angelockt werden, einschließlich des Angebots an natürliche Personen, einen Vertrag abzuschließen und/oder Abschluss eines Vertrags1.

  1. Bundesgesetz vom 05.03.1999 № 46-FZ „Zur Schutz der Rechte und legitimen Interessen von Investoren am Wertpapiermarkt“, in der Fassung vom 2024-08-08, Artikel 5.1, Absatz 4 // SB RF. 1999. № 10. Artikel 1163. ↩