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Sichere Evakuierung
Sichere Evakuierung – gilt als gewährleistet, wenn die Zeitspanne von dem Zeitpunkt des Entdeckens eines Brandes bis zum Abschluss des Evakuierungsprozesses der Menschen in eine sichere Zone nicht länger ist als das notwendige Evakuierungszeit für Menschen bei einem Brand1.
Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 123-FZ „Technischer Regelung bezüglich der Anforderungen an die Brandsicherheit“, in der Fassung vom 2019-07-01, § 53 Abs. 3 // SB RF. 2008. № 30. Seite 3579. ↩