Enzyklopädie

Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft


Eine Wohnungsgenossenschaftsmitglied sind alle Bauteilnehmer, deren Forderungen in das Register der Forderungen der Bauteilnehmer aufgenommen wurden (ausgenommen von den Bauteilnehmern, die sich ausdrücklich gegen die Übertragung des unvollendeten Bauobjekts entschieden haben)1.

  1. Bundesgesetz vom 26.10.2002 № 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, in der Fassung vom 29.05.2019, Artikel 201.10, Unterabschnitt 2 // SB RF. 2002. № 43. Artikel 4190. ↩

Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze