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Der gebildete Grundstücksabschnitt


Der gebildete Grundstücksabschnitt – Grundstücke, die aus einem Grundstücksteil oder mehreren Grundstücksteilen herausgebildet werden können (im Folgenden auch – gebildete Grundstücksabschnitte) (verlorengegangen am 28.03.2019)1.

  1. Bundesgesetz vom 24.07.2002 Nr. 101-FZ „Über den Umlauf von Landwirtschaftsland“, in der Fassung vom 29.12.2010, § 13-1, Abs. 1, verlorengegangen am 28.03.2019 // SB RF. 2002. № 30. St. 3018. ↩

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