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Gebildete Grundstücke


Die gebildeten Grundstücke sind Grundstücke oder Grundstücke, die aus dem Grundstücksteil oder den Grundstücksteilen abgetreten werden können1.

  1. Bundesgesetz vom 24.07.2002 № 101-FZ „Über den Umlauf von Landwirtschaftsland“, in der Fassung vom 28.03.2019, § 13.1, Abs. 1 // SB RF. 2002. № 30. St. 3018. ↩

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