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Extremistische oder terroristische Organisation


Eine extremistische oder terroristische Organisation ist eine Organisation, in Bezug auf die ein Gericht gemäß den Vorschriften dieses Bundesgesetzes oder des Bundesgesetzes vom 6. März 2006 Nr. 35-FZ „Zur Bekämpfung von Terrorismus“ ein rechtskräftiges Urteil über Auflösung oder Verbot der Tätigkeit erlassen hat1.

3031.

  1. Bundesgesetz vom 25. Juli 2002 Nr. 114-FZ „Zur Bekämpfung extremistischer Tätigkeit“, in der Fassung vom 01.06.2025, § 15 // BGBl. 2002. № 30. S. ↩

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