Genehmigung zur Durchführung von maritimen wissenschaftlichen Forschungen
Die Genehmigung zur Durchführung von maritimen wissenschaftlichen Untersuchungen wird dem russischen Antragsteller erteilt, entweder auf der Grundlage der Einbeziehung der von ihm beantragten maritimen wissenschaftlichen Untersuchungen in den jährlichen Plan zur Durchführung maritimer wissenschaftlicher Untersuchungen oder im Ausnahmefall. Die Form, der Inhalt und die Verfahrensweise zur Prüfung dieses Plans sowie der ausnahmsweise Verfahrensweise zur Erteilung der Genehmigung zur Durchführung maritmer wissenschaftlicher Untersuchungen für den russischen Antragsteller werden durch die Vorschriften bestimmt, die in Absatz 5 des Artikels 25 dieses Bundesgesetzes angegeben sind1.
2003. № 17. St. 1556.
Bundesgesetz vom 22.04.2003 № 49-ФЗ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in das Bundesgesetz „Über die inneren Meeresgewässer, das Territorialmeer und die angrenzende Zone der Russischen Föderation“ hinsichtlich maritmer wissenschaftlicher Untersuchungen vom 22.04.2003, red. vom 2003-04-22, Art. 1, Abs. 3 // SB RF. ↩