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Angebotspreis für den Vertrag


Angebotspreis des Vertrags — (vom Bieter vorgeschlagener Prozentsatz der Einsparung)1.

  1. Bundesgesetz vom 21.07.2005 № 94-ФЗ „Zur Verpflichtung zur Auftragsvergabe für Lieferungen von Waren, Ausführung von Arbeiten und Erbringung von Dienstleistungen im Interesse der staatlichen und kommunalen Bedürfnisse“, in der Redaktion vom 2013-07-02, § 56-1, Unterabschnitt 1 // SB RF. 2005. № 30. Seite 3105. ↩

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