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Auktionprotokoll


Auktionsschlussakte – in der die Angaben über den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Auktionsablaufs, über die Teilnehmer am Auktionsverfahren, über den Ausgangspreis (maximalen Preis) des Vertrags (des Loses), über das letzte und vorletzte Angebot bezüglich des Vertragspreises, über den Namen und die Anschrift (bei juristischen Personen), über Nachnamen, Vorname, Vatername und Wohnort (bei natürlichen Personen) des Auktionsgewinners sowie des Teilnehmers, der das vorletzte Angebot bezüglich des Vertragspreises abgegeben hat, enthalten sein müssen1.

  1. Bundesgesetz vom 21.07.2005 Nr. 94-FZ „Über die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen, Ausführung von Arbeiten und Erbringung von Dienstleistungen im Interesse der staatlichen und kommunalen Bedürfnisse“, in der Fassung vom 2013-07-02, § 37 Abs. 7 // SB RF. 2005. Nr. 30. S. 3105. ↩

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