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Objekt des Konzessionsvertrags


Der Gegenstand des Konzessionsvertrags kann ein zusammengesetztes Werk sein, das neben Computerprogrammen und/oder Datenbanken, die vom Konzessionär erstellt wurden, auch Computerprogramme und/oder Datenbanken umfasst, deren Nutzung durch eine Open-Source-Lizenz vorgesehen ist (verlorengegangen am 08.12.2020)1.

30. St. 3126.

  1. Bundesgesetz vom 21.07.2005 № 115-ФЗ „Über Konzessionsverträge“, in der Redaktion vom 27.12.2018, Artikel 53-1, Absatz 9, verlorengegangen am 08.12.2020 // SB RF. 2005. № ↩