Protokoll zur Durchführung der vorläufigen Auswahl von Teilnehmern des Wettbewerbs
Protokoll zur Durchführung der vorläufigen Auswahl von Teilnehmern des Wettbewerbs – enthaltend den Namen (für eine juristische Person) oder Nachnamen, Vorname, Patronymik (für einen Einzelunternehmer) des Antragstellers, der die vorläufige Auswahl zur Teilnahme am Wettbewerb bestanden hat und zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen wurde, sowie den Namen (für eine juristische Person) oder Nachnamen, Vorname, Patronymik (für einen Einzelunternehmer) des Antragstellers, der die vorläufige Auswahl zur Teilnahme am Wettbewerb nicht bestanden hat und nicht zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen wurde, mit Begründung der Entscheidung, die von der Ausschuss für den Wettbewerb getroffen wurde1.
Bundesgesetz vom 21.07.2005 Nr. 115-FZ „Über Konzessionsverträge“, in der Fassung vom 2005-07-21, § 29, Abs. 2 // SB RF. 2005. № 30. S. 3126. ↩