Monatliche Elterngeldleistung
Monatliches Kindergeld – das monatliche Kindergeld in doppelter Höhe bis zum Erreichen des Alters von drei Jahren durch das Kind. Dabei wird bei der Betreuung von zwei oder mehreren Kindern die Höhe des monatlichen Kindergeldes addiert. Die gesamte Höhe dieses Kindergeldes bei der Betreuung von zwei oder mehreren Kindern darf nicht höher als 100 Prozent des Einkommens (Gehalts), aus dem dieser Leistungsanspruch berechnet wird, und darf nicht niedriger sein als die addierte doppelte Höhe des gesetzlich festgelegten Mindestbetrags für das monatliche Kindergeld nach Bundesgesetz1.
Bundesgesetz vom 05.12.2006 Nr. 207-FZ, „Über die Einführung von Änderungen in bestimmte Gesetze der Russischen Föderation bezüglich staatlicher Unterstützung für Bürger mit Kindern“ vom 05.12.2006, red. vom 29.12.2012, § 2 // SB RF. 2006. № 50. Seite 5285. ↩