Zuständige Stellen für Einnahmen
Die Verwalter der Einnahmen im Bereich der Untergruppe „1 18 00000 00 Einnahmen der Budgete des russischen Föderalen Budgetsystems aus dem Rückfluss von Resten vergangener Jahre von Zuschüssen und Subventionen“ (in Bezug auf die Einnahmen, die in den Bundeshaushalt gutgeschrieben werden) sind die zuständigen staatlichen Organe der Bundesbehörden sowie die durch sie eingerichteten Budgeteinrichtungen, die entsprechende Zuschüsse und Subventionen gewährt haben1.
Bundesgesetz vom 26.07.2006 Nr. 136-FZ, „Über die Einführung von Änderungen in das Bundesgesetz „Über den Bundeshaushalt für das Jahr 2006“ vom 26.07.2006, red. vom 2006-07-26, Artikel 1, Unterabschnitt und // SB der RF. 2006. Nr. 31. Artikel 3435. ↩