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Werbeträger
Werbeträger – die Verbreitung von Außenwerbung durch das Einsatz von Plakaten, Wänden, Baustellenzäunen, Überdachungen, elektronischen Anzeigetafeln, Projektionseinrichtungen und anderem zur Werbeprojektion auf beliebige Flächen geeignetem Gerät, Luftballons, Aerostaten und anderen technischen Mitteln mit stabiler territorialer Aufstellung1.
Bundesgesetz „Über Werbung“ vom 13.03.2006 Nr. 38-FZ, in der Fassung vom 29.03.2019, § 19 Abs. 1 // SB RF. 2006. № 12. Seite 1232. ↩