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Staatliche Kredite der Russischen Föderation


Staatliche Kredite der Russischen Föderation sind staatliche Schulden, die durch Ausgabe von staatlichen Wertpapieren im Namen der Russischen Föderation sowie durch Kredite, die von anderen Budgeten des Budgetsystems der Russischen Föderation, Kreditinstituten, fremden Staaten einschließlich gezielten ausländischen Krediten (Darlehen), internationalen Finanzorganisationen, anderen Subjekten des internationalen Rechts und ausländischen juristischen Personen aufgenommen werden, wodurch Schuldenverpflichtungen der Russischen Föderation entstehen1.

  1. Bundesgesetz vom 26.04.2007 Nr. 63-FZ, „Über die Einführung von Änderungen in den Haushaltskodex der Russischen Föderation hinsichtlich der Regelung des Haushaltsprozesses und die Angleichung bestimmter Gesetze der Russischen Föderation an das haushaltswirtschaftliche Recht der Russischen Föderation“ vom 26.04.2007, in der Redaktion vom 29.07.2017, Artikel 1, Absatz 1#43 // SB RF. 2007. Nr. 18. S. 2117. ↩