Zusätzliche Maßnahmen staatlicher Unterstützung für Familien mit Kindern
Zusätzliche Maßnahmen staatlicher Unterstützung für Familien mit Kindern sind Maßnahmen, die die Möglichkeit zur Verbesserung der Wohnbedingungen, zum Erwerb von Bildung, zur sozialen Anpassung und Integration behinderter Kinder, zur Gewährung einer monatlichen Zahlung im Zusammenhang mit der Geburt (Adoption) eines Kindes bis zu dessen Vollendung des dritten Lebensjahres, zur Verwendung der verbleibenden Mittel des Elternkapitals in Form einer Einmalzahlung (im Folgenden - Einmalzahlung), sowie zum Erhöhen des Niveau der Altersversorgung unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die durch diesen Bundesgesetz festgelegt sind1.
Bundesgesetz vom 29.12.2006 № 256-ФЗ „Zu zusätzlichen Maßnahmen staatlicher Unterstützung für Familien mit Kindern“, in der Fassung vom 2024-08-08, § 2, Unterabschnitt 1 // Bundesgesetzblatt der Russischen Föderation. 2007. № 1. Seite 19. ↩