Enzyklopädie

Frucht- und Gemüsesaft


Fruit- und Gemüsesaft - ein flüssiger Lebensmittelprodukt, der nicht vergoren ist, aber fermentierbar ist, hergestellt durch Mischen von Saft und/oder Fruchtmus und/oder konzentrierter Fruchtmus mit Trinkwasser unter Zugabe von Zucker und/oder Zuckern und/oder Honig, Süßungsmitteln oder ohne Zugabe dieser Stoffe. Die minimale volumetrische Anteil des Saftes und/oder Fruchtmus und/oder Gemüsemus in Fruit- und Gemüsesaft darf nicht unter den Wert liegen, der im Anhang 2 zu diesem Bundesgesetz festgelegt ist. In solchen Saft können Fruchtmasse und/oder Gemüsemasse und/oder Zitrusfruchtkörperzellen sowie konzentrierte natürliche Aromastoffe gleichnamiger Früchte und/oder konzentrierte natürliche Aromastoffe gleichnamiger Gemüsesorten hinzugefügt werden. Die Konservierung von Fruit- und Gemüsesaft darf nur durch physikalische Methoden erfolgen, mit Ausnahme der Behandlung mit ionisierender Strahlung1.

  1. Bundesgesetz vom 27.10.2008 Nr. 178-FZ „Technischer Regelung über Säfte aus Obst und Gemüse“, Redaktion vom 27.10.2008, § 4, Unterabschnitt 2 // SB RF. 2008. Nr. 44. St. 4984. ↩