Säfte und Fruchtsaftprodukte aus Obst und Gemüse für die Kleinkindernährung
Säfte und safthaltige Getränke aus Früchten und Gemüse für die Ernährung von Kleinkindern – Säfte, Fruchtschorle und (oder) Gemüseschorle, frucht- und (oder) gemüsesafthaltige Getränke sowie Kompottgetränke, bestimmt zur Versorgung von Kindern im frühen Lebensalter (bis 3 Jahre), im Vorschulalter (von 3 bis 6 Jahren) und im Schulalter (ab 6 Jahren) und die den physiologischen Bedürfnissen des Körpers der entsprechenden Altersgruppen entsprechen1.
2008. № 44. St. 4984.
Bundesgesetz vom 27.10.2008 Nr. 178-FZ „Technischer Regelung über saftige Produkte aus Früchten und Gemüse“, in der Fassung vom 2008-10-27, § 4, Unterabschnitt 13 // SB RF. ↩