„Konzeption der umfassenden Entwicklung eines Gebiets“
Die Konzeption der umfassenden Entwicklung des Gebiets – die von den genannten juristischen Personen entwickelt wurde und die diese Grundstücke und (oder) Objekte des Immobilienbesitzes einschließt. In dieser Konzeption müssen unter anderem eine Bewertung des potenziellen Entwicklungsstandorts und eine Analyse der Einschränkungen vorgesehen werden, die gemäß dem Gesetz über städtebauliche Tätigkeit, dem Landgesetz und anderen Gesetzen der Russischen Föderation festgelegt sind1.
Bundesgesetz vom 24.07.2008 № 161-FZ, „Zur Förderung des Wohnungsbauens“ vom 24.07.2008, in der Fassung vom 2024-01-01, Artikel 11, Absatz 10 // SB RF. 2008. № 30. Seite 3617. ↩