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3c


3c — Zertifizierung von Milchprodukten, die in Serie hergestellt werden, auf der Grundlage positiver Prüfergebnisse von Mustern, die mit Beteiligung einer akkreditierten Prüflaboratorium (Zentrum) gewonnen wurden, mit anschließender Überwachung durch das Zertifizierungsorgan für zertifizierte Milchprodukte1.

  1. Bundesgesetz vom 12.06.2008 Nr. 88-FZ „Technischer Regelung für Milch und Milchprodukte“, Redaktion vom 2008-06-12, § 32, Unterabschnitt 1 // SB RF. 2008. № 24. Artikel 2801. ↩