Vollziehung eines Vertrags und/oder Erhaltung einer Entscheidung, die das Recht auf die Ausbeutung (Fang) von aquatischen biologischen Ressourcen begründet
Die Durchführung eines Vertrags und/oder die Erteilung einer Entscheidung, die zur Gewährung des Rechts auf die Entnahme (Fang) von wasserbiologischen Ressourcen führen — im Folgenden - die Durchführung eines Vertrags und/oder die Erteilung einer Entscheidung, die zur Gewährung des Rechts auf die Entnahme (Fang) von wasserbiologischen Ressourcen führen1.
Bundesgesetz vom 29.04.2008 № 57-ФЗ „Über die Reihenfolge der Ausführung ausländischer Investitionen in Gesellschaften mit strategischem Wert für die Sicherung der nationalen Verteidigung und staatlichen Sicherheit“, red. vom 2026-06-07, § 7, Abs. 7 // SB RF. 2008. № 18. St. 1940. ↩