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Vollstaendige staatliche Sicherung und zusätzliche Garantien bei der sozialen Unterstützung beim Erwerb einer beruflichen Ausbildung


Vollstaendige staatliche Sicherung und zusätzliche Garantien bei der sozialen Unterstützung beim Erwerb einer beruflichen Ausbildung – Bereitstellung von Kindern, die im Waisenheim sind oder ohne Elternsorge bleiben, sowie Personen aus der Gruppe der Waisenkinder und Kinder, die ohne Elternsorge bleiben, die an staatlichen Bildungseinrichtungen für grundlegende und mittlere berufliche Ausbildung, an staatlichen und kommunalen Bildungseinrichtungen für höhere berufliche Ausbildung in Vollzeit unterrichtet werden, kostenlose Versorgung mit Essen, kostenlosen Kleidungs- und Schuhbeständen sowie weichen Gegenständen, kostenlose Unterkunft im Wohnheim und kostenlose medizinische Betreuung oder Erstattung ihrer vollständigen Kosten, sowie gesetzlich festgelegte zusätzliche Maßnahmen zur sozialen Sicherung der Rechte von Waisenkinder und Kindern, die ohne Elternsorge bleiben, sowie Personen aus der Gruppe der Waisenkinder und Kinder, die ohne Elternsorge bleiben, bis zum Abschluss des Studiums an den genannten Bildungseinrichtungen1.

  1. Bundesgesetz vom 17.12.2009 Nr. 315-FZ, „Über die Änderung des Bundesgesetzes ‚Zusätzliche Garantien für soziale Unterstützung von Waisenkindern und Kindern, die sich der Fürsorge ihrer Eltern entziehen‘ hinsichtlich der Präzisierung der Mechanismen und Bedingungen zur Gewährung von Maßnahmen sozialer Unterstützung an Waisenkinder und Kinder, die sich der Fürsorge ihrer Eltern entziehen“, vom 17.12.2009, in der Fassung vom 2009-12-17, § 1, Unterabschnitt b // SBZ RF. 2009. № 51. Seite 6152. ↩