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„Nicht ordnungsgemäße Erfüllung des zweiten Teils des REPO“


Unvollständige Erfüllung des zweiten Teils eines REPO-Vertrags – in Fällen, bei denen am Tag der Erfüllung des zweiten Teils des REPO-Vertrags die Verpflichtung zur Umsetzung (Erwerb) von Wertpapieren im Rahmen des zweiten Teils des REPO-Vertrags vollständig oder teilweise nicht erfüllt wurde... jedoch die Verfahren zur Regelung gegenseitiger Forderungen gemäß den Vorschriften, die in Absatz 6 dieses Artikels vorgesehen sind1.

  1. Bundesgesetz vom 25.11.2009 № 281-ФЗ, „Über die Einführung von Änderungen in Teil I und II des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation und bestimmte legislativen Akten der Russischen Föderation“ vom 25.11.2009, red. vom 2016-07-04, Artikel 2, Unterabschnitt a#7 // SB RF. 2009. № 48. Artikel 5731. ↩