Bevollmächtigte staatliche Behörde des Primorski-Bundsgebietes
Die zuständige staatliche Behörde des Primorski-Bundeslands – in Bezug auf den Wohnungsbestand, der dem Eigentum des Primorski-Bundeslands gehört1.
Bundesgesetz vom 08.05.2009 Nr. 93-FZ, „Über die Organisation der Zusammenkunft von Staatschefs und Regierungen der Länder, die am Forum „Asiatisch-pazifische wirtschaftliche Zusammenarbeit“ teilnehmen, im Jahr 2012, über die Entwicklung Vladivostoks als Zentrum internationaler Zusammenarbeit in der asiatisch-pazifischen Region und über Änderungen bestimmter gesetzlicher Vorschriften der Russischen Föderation“, vom 08.05.2009, red. vom 2009-05-08, § 7, Unterabschnitt 1 // SB RF. 2009. № 19. Seite 2283. ↩