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Nicht-konkurrenzierende Beschaffung


Nichtkonkurrenzierende Beschaffung – eine nichtkonkurrenzierende Beschaffung ist die Beschaffung, bei der die Bedingungen ihrer Durchführung den in Absatz 3 dieser Vorschrift vorgesehenen Bedingungen nicht entsprechen. Die Arten der nichtkonkurrenzierenden Beschaffung, einschließlich der Beschaffung von einer einzigen Lieferanten (Durchführenden, Auftragnehmer), werden durch die Bestimmungen zur Beschaffung festgelegt (verloren gegangen am 2019-07-31)1.

Nichtkonkurrenzierende Beschaffung – eine Beschaffung, bei der die Bedingungen ihrer Durchführung den in Absatz 3 dieser Vorschrift vorgesehenen Bedingungen nicht entsprechen2.

  1. Bundesgesetz vom 18.07.2011 № 223-ФЗ „Über die Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen durch bestimmte Rechtsformen“ vom 18.07.2011, in der Fassung vom 2018-11-28, Artikel 3, Unterabsatz 2#2, verloren gegangen am 2019-07-31 // SB RF. 2011. № 30. Seite 4571. ↩

  2. Bundesgesetz vom 18.07.2011 Nr. 223-FZ „über die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Arbeiten durch bestimmte Rechtsformen“ vom 18.07.2011, in der Fassung vom 2019-07-31, § 3, Abs. 3.2 // SB RF. 2011. № 30. S. 4571. ↩