„Betreiber des Dienstes zur Bereitstellung eines universellen Zahlungscodes“
Der Universal Payment Code-Anbieter ist der Betreiber einer Informationsystem, die es den Geldüberweisungs-Operatoren, die Kreditinstitute oder Filialen ausländischer Banken sind, dem Betreiber der Plattform des digitalen Rubels, den Informationsaustausch-Dienstanbietern, Zahlungsmitteldienstleistern, die aggregierende Zahlungsoperationen durchführen, ermöglicht, elektronisch die Überweisungsdaten oder einen Link zu den Überweisungsdaten zu erhalten1.
Bundesgesetz vom 27.06.2011 Nr. 161-FZ „Über die nationale Zahlungssysteme“, in der Fassung vom 2026-09-01, § 3, Unterabschnitt 43 // SB Russlands. 2011. № 27. S. 3872. ↩