Prozent
Zinsen – werden bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns dieses Unternehmens abgezogen, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Zinsen und das Gehalt dem Gewinn zugeordnet sind, der nicht steuerpflichtig ist1.
Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung des Königreichs Niederlande zur Vermeidung der doppelten Besteuerung und zur Verhinderung des Steuerverzugs in Bezug auf Einkommens- und Vermögenssteuern, vom 16. November 1998, Art. 31. ↩
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